Norm
StPO §364Rechtssatz
Die Frage der Rechtzeitigkeit der Rechtsmittelausführung kann nicht im Wege eines Wiedereinsetzungsantrags sondern nur mit Beschwerde gegen den erstgerichtlichen Zurückweisungsbeschluß releviert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0101220Dokumentnummer
JJR_19780530_OGH0002_0130OS00071_7800000_001