RS OGH 1978/5/30 13Os71/78

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Veröffentlicht am 30.05.1978
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Norm

StPO §364

Rechtssatz

Die Frage der Rechtzeitigkeit der Rechtsmittelausführung kann nicht im Wege eines Wiedereinsetzungsantrags sondern nur mit Beschwerde gegen den erstgerichtlichen Zurückweisungsbeschluß releviert werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0101220

Dokumentnummer

JJR_19780530_OGH0002_0130OS00071_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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