Norm
ZPO §503 Z4 E4aRechtssatz
Im Rahmen der Rechtsrüge können verfahrensrechtliche Verstöße des Berufungsgerichtes dann aufgegriffen werden, wenn das Berufungsgericht unter deren Einfluss eine materiellrechtliche Überprüfung des Urteils erster Instanz nicht vorgenommen hat bzw glaubte, nicht vornehmen zu dürfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0043300Zuletzt aktualisiert am
02.09.2009