RS OGH 1978/6/1 2Ob528/78, 5Ob41/09d

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Veröffentlicht am 01.06.1978
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Norm

ZPO §503 Z4 E4a

Rechtssatz

Im Rahmen der Rechtsrüge können verfahrensrechtliche Verstöße des Berufungsgerichtes dann aufgegriffen werden, wenn das Berufungsgericht unter deren Einfluss eine materiellrechtliche Überprüfung des Urteils erster Instanz nicht vorgenommen hat bzw glaubte, nicht vornehmen zu dürfen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 528/78
    Entscheidungstext OGH 01.06.1978 2 Ob 528/78
  • 5 Ob 41/09d
    Entscheidungstext OGH 07.07.2009 5 Ob 41/09d
    Vgl; Beisatz: Die hinter der rekursgerichtlichen Bestätigung der Zurückweisung eines Antrags mangels Zulässigkeit des außerstreitigen Rechtswegs stehende unrichtige Anwendung verfahrensrechtlicher Normen ist unrichtige rechtliche Beurteilung der Sache. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0043300

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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