RS OGH 1978/6/7 10Os66/78, 11Os141/83

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Veröffentlicht am 07.06.1978
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Norm

StGB §146 A1

Rechtssatz

Bei der Irreführung kommt es nicht sosehr auf den Inhalt der vom Täter gebrauchten Vorspiegelung als vielmehr auf die Adäquanz seines auf Täuschung berechneten Vorgehens zur Erreichung des gewünschten (schädigenden) Erfolges an.

Entscheidungstexte

  • 10 Os 66/78
    Entscheidungstext OGH 07.06.1978 10 Os 66/78
  • 11 Os 141/83
    Entscheidungstext OGH 19.09.1983 11 Os 141/83
    Beisatz: Sowie auf die Überzeugungskraft, mit der der Täter es versteht, beim Getäuschten Bedenken gar nicht erst aufkommen zu lassen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0094093

Dokumentnummer

JJR_19780607_OGH0002_0100OS00066_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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