Norm
AHG §1 Cd9Rechtssatz
Wird über Anordnung des BMGU die vorläufige Beschlagnahme von Lebensmitteln (hier Paranüsse) vollzogen, so kann darin kein schuldhaftes Verhalten der Organe erblickt werden, wenn dem eine Empfehlung der Codexkommission zugrunde liegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0049808Dokumentnummer
JJR_19780607_OGH0002_0010OB00014_7800000_001