RS OGH 1978/6/7 3Ob627/77, 2Ob613/87, 7Ob111/99w, 6Ob162/13m, 1Ob177/17m

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Veröffentlicht am 07.06.1978
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Norm

ABGB §881 IA

Rechtssatz

Titel zum Eigentumserwerb des Dritten ist der zwischen dem Versprechensempfänger und dem Versprechenden geschlossene Vertrag zugunsten Dritter. Zwischen dem Versprechenden und dem Dritten besteht keine Kausalbeziehung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0017174

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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