Norm
ABGB §881 IARechtssatz
Titel zum Eigentumserwerb des Dritten ist der zwischen dem Versprechensempfänger und dem Versprechenden geschlossene Vertrag zugunsten Dritter. Zwischen dem Versprechenden und dem Dritten besteht keine Kausalbeziehung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0017174Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.12.2017