RS OGH 1978/6/12 Bkd13/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.06.1978
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Norm

DSt 1872 §2 F

Rechtssatz

Die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes begeht ein Rechtsanwalt der eine Partei von der er wußte, daß sie in dieser Sache rechtsanwaltlich vertreten wird, unter Umgehung ihres Anwaltes eine Verpflichtungserklärung vorlegt und unterschreiben läßt, durch welche sie sich verpflichtete, als Bürgerin und Zahlerin einer Judikaturschuld ihres Gatten beizutreten, ohne mit der nötigen Sorgfalt zu prüfen, ob das Vollmachtsverhältnis zu diesem Anwalt noch aufrecht ist oder schon aufgelöst wurde.

Entscheidungstexte

  • Bkd 13/78
    Entscheidungstext OGH 12.06.1978 Bkd 13/78
    Veröff: AnwBl 1979,230

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0055079

Dokumentnummer

JJR_19780612_OGH0002_000BKD00013_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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