Norm
EO §391 Abs2 VARechtssatz
Allein in der Beibringung eines Nachweises über die Namhaftmachung eines Mitgliedes des Schiedsgerichtes durch die gefährdete Partei und in der Aufforderung der Antragsgegnerin, ebenfalls ein Mitglied zu bestellen, kann der Nachweis der Einbringung einer Klage bei diesem Schiedsgericht nicht erblickt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0005665Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.10.2015