Norm
EO §368Rechtssatz
Ein aus vertragswidrigen Handlungen abgeleitetes Begehren nach Zahlung eines Schadenersatzbetrages und ein solches nach Zahlung des "Interesses" für ein (zunächst begehrtes) Verbot dieser Handlungen sind nicht verschiedene Ansprüche iSd § 233 ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0004697Dokumentnummer
JJR_19780613_OGH0002_0040OB00527_7800000_001