Norm
ZPO §503 Z2 C1aRechtssatz
(Einschränkend zu 7 Ob 192/71:) Das Beweisthema muß in der Mängelrüge der Berufung zumindest dann nicht wiederholt werden, wenn nach der Aktenlage kein Zweifel daran bestehen kann, welche streitentscheidenden Feststellungen der ersten Instanz der Berufungswerber durch das übergangene Beweismittel zu widerlegen können glaubte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0043031Dokumentnummer
JJR_19780614_OGH0002_0010OB00613_7800000_002