Norm
ASVG §333 Abs1Rechtssatz
Ein Arbeitnehmer, der durch einen von ihm leicht fahrlässig verschuldeten Arbeitsunfall einen gleichrangigen Arbeitskollegen schädigt, haftet ihm gegenüber nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0054612Dokumentnummer
JJR_19780614_OGH0002_0080OB00081_7800000_001