Norm
ABGB §812 DRechtssatz
Welche Umstände im einzelnen ausreichen, eine zur Absonderung des Nachlasses berechtigende Besorgnis der Gefährdung des Noterben zu begründen, kann dem § 812 ABGB nicht entnommen werden (keine offenbare Gesetzwidrigkeit).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0099302Dokumentnummer
JJR_19780615_OGH0002_0070OB00602_7800000_001