RS OGH 1978/6/15 6Ob640/78

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Veröffentlicht am 15.06.1978
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Norm

AußStrG §16 BIII2a

Rechtssatz

Die Frage, ob durch das gegenseitige Zusammentreffen aufrechenbarer Forderungen für sich allein bereits deren Aufrechnung herbeigeführt werde, ist im Gesetz selbst nicht ausdrücklich und so klar gelöst, daß darüber ein Zweifel nicht aufkommen kann (Verlaßverfahren).

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 640/78
    Entscheidungstext OGH 15.06.1978 6 Ob 640/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0099324

Dokumentnummer

JJR_19780615_OGH0002_0060OB00640_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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