Norm
ABGB §1118 A1Rechtssatz
Mit der Räumungsklage macht der Vermieter seinen durch die bereits erfolgte oder in der Klage erklärte Auflösung des Mietverhältnisses entstandenen Räumungsanspruch gegen die Mieter geltend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0020969Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.12.2020