Norm
ABGB §287Rechtssatz
Anliegerrechte können als subjektiv öffentliche Rechte nur den Behörden gegenüber geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0009770Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.10.2010