Norm
ABGB §1158 IRechtssatz
Zulässigkeit eines befristeten Arbeitsverhältnisses in Erfüllung der Weiterverwendungspflicht. Ein solches befristetes Arbeitsverhältnis wird durch einen nachträglich vom Lehrherrn erwirkten Befreiungsbescheid nach § 18 Abs 3 BAG nicht berührt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0021601Dokumentnummer
JJR_19780627_OGH0002_0040OB00043_7800000_001