Norm
ABGB §880a ARechtssatz
Verpflichtet sich im Rahmen eines Werkvertrages der Unternehmer dem Besteller gegenüber eine Materialgarantie desErzeugers beizubringen, handelt es sich um eine vom Entgeltverhältnis erfaßte, über die eigene Gewährleistung des Unternehmers für Sachmängel hinausgehende vertragliche Nebenleistung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0017022Dokumentnummer
JJR_19780627_OGH0002_0050OB00613_7800000_001