Norm
ZPO §560 BRechtssatz
Verspätet ist eine Kündigung, die nach Beginn einer zufolge Gesetz oder Vereinbarung einzuhaltenden Kündigungsfrist an den Gekündigten zugestellt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0044747Dokumentnummer
JJR_19780628_OGH0002_0010OB00648_7800000_001