RS OGH 1978/6/28 1Ob658/78 (1Ob660/78), 2Ob12/10v

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Veröffentlicht am 28.06.1978
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Norm

ABGB §905 IIB
ABGB §1400 C
ABGB §1412
ABGB §1413
ABGB §1425 II

Rechtssatz

Die Rücküberweisung eines vom Schuldner vertragsgemäß auf ein ihm vom Gläubiger bekanntgegebenes Bankkonto bezahlten Betrages ändert daran, daß die Verbindlichkeit des Schuldners durch Zahlung endgültig erloschen ist, nichts; bei vertragswidriger Rücküberweisung des Betrages durch den Gläubiger ist der Schuldner nicht verpflichtet, den Betrag bei Gericht zu erlegen, um die Schuldtilgungswirkung herbeizuführen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0017726

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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