Norm
VersVG §158cRechtssatz
Fällt der vom geschädigten Dritten geltend gemachte Anspruch nicht unter das versicherte Risiko (zB wegen Vorliegens einer Risikobeschränkung), so kann sich dieser nicht auf die Bestimmung des § 158c VersVG stützten (hier: Risikoausschluss nach Art 4 lit e AKHB).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0080651Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.06.2018