Norm
DSt 1872 §2 JRechtssatz
Ein Rechtsanwalt verstößt gegen den standesrechtlichen Grundsatz der Verpflichtung zur persönlichen Führung der Kanzlei, wenn er Mahnbriefe, die durch Briefkopf, Text und Faksimileunterschrift den Anschein von ihm stammender anwaltlicher Mahnbriefe erwecken, einer Versicherungsgesellschaft überläßt, die diese auch verwendet und ohne vorherige Kontrolle durch den Rechtsanwalt verwendet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0057006Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.06.2018