RS OGH 1978/7/4 5Ob18/78

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Veröffentlicht am 04.07.1978
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Norm

WEG 1975 §18

Rechtssatz

Im Hinblick auf das vorauszusetzende Wohnungseigentum liegen mit dem § 18 WEG über die Kündigung der Verwaltung und die Abberufung des Verwalters Ergänzungen der teilweise nachgiebigen Bestimmungen der §§ 1020 und 1021 ABGB durch zwingendes Recht vor, die auf den Schutz der als abstrakt schwächer gewerteten Wohnungseigentümer abgestellt sind.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 18/78
    Entscheidungstext OGH 04.07.1978 5 Ob 18/78
    Veröff: ImmZ 1978,313

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0082913

Dokumentnummer

JJR_19780704_OGH0002_0050OB00018_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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