- 1 Ob 642/78
Veröff: EvBl 1979/22 S 72
- 7 Ob 641/78
Entscheidungstext OGH 12.10.1978 7 Ob 641/78
Veröff: SZ 51/111 = JBl 1979,654
- 4 Ob 589/78
Entscheidungstext OGH 30.01.1979 4 Ob 589/78
- 3 Ob 666/78
Auch; nur: Den Inhaber eines Geschäfts trifft gegenüber einer Person, die das Geschäft in Kaufabsicht betritt , die vertragliche Pflicht, für die Sicherheit des Geschäftslokals zu sorgen. (T1)
Beisatz: Im Zusammenhang mit der Haftung eines Gastwirtes wegen Verletzung der Streupflicht. (T2)
Veröff: SZ 52/135
- 8 Ob 225/82
Entscheidungstext OGH 02.12.1982 8 Ob 225/82
nur: 1. Den Inhaber eines Geschäfts trifft gegenüber einer Person die das Geschäft in Kaufabsicht betritt, die vertragliche Pflicht, für die Sicherheit des Geschäftslokals zu sorgen.
2. Für die Verletzung dieser Schutzpflicht hat der Geschäftsinhaber nach Vertragsgrundsätzen einzustehen. (T3)
Beisatz: Demgemäß hat auch ein Tankstelleninhaber dafür zu sorgen, dass die Sicherheit im Bereich der für die Kunden zur Verfügung stehenden Tanksäulen gewährleistet ist. (T4)
Veröff: ZVR 1984/51 S 61
- 1 Ob 605/83
Entscheidungstext OGH 11.05.1983 1 Ob 605/83
nur: Den Inhaber eines Geschäfts trifft gegenüber einer Person, die das Geschäft in Kaufabsicht betritt, die vertragliche Pflicht, für die Sicherheit des Geschäftslokals zu sorgen. (T5)
- 7 Ob 23/84
Auch; Beisatz: Bei der versuchten Anbahnung des Abschlusses eines Versicherungsvertrages tritt der Versicherungsagent gegenüber dem in Aussicht genommenen Versicherungsnehmer als Erfüllungsgehilfe des Versicherers auf. (T6)
Veröff: SZ 57/94 = RdW 1984,370 = JBl 1986,177 (Wilhelm)
- 5 Ob 634/88
Auch; Beis wie T2; Beisatz: Streupflicht im Bereich einer Tankstelle. (T7)
- 8 Ob 572/88
Beisatz: Hier: Werksgelände eines Sägewerkes. (T8)
- 1 Ob 5/91
Auch; Dies gilt dann auch für Sorgfaltsverletzungen, die ohne Vorliegen eines vorvertraglichen Schuldverhältnisses bloße Verletzungen allgemeiner Verkehrssicherungspflichten begründen könnten. (T9)
Veröff: JBl 1991,586
- 6 Ob 253/99w
Vgl auch; Beisatz: Hier: Besucher einer Stiftsanlage; Durch das Lösen einer Karte für die Stiftbesichtigung entstand im konkreten Fall ein Vertragsverhältnis zwischen den Streitteilen, dessen vertragliche Nebenpflicht für die beklagte Partei darin bestand, die ihrer Verfügung unterliegenden Anlagen, die sie der Klägerin zum Zweck der Stiftsbesichtigung zur Benützung überließ, in verkehrssicherem und gefahrlosem Zustand zu erhalten. (T10)
- 7 Ob 51/00a
Auch; nur: Für die Verletzung dieser Schutzpflicht hat der Geschäftsinhaber nach Vertragsgrundsätzen einzustehen; er haftet demnach für das Fehlverhalten eines Gehilfen nach § 1313a, nicht bloß nach
§ 1315 ABGB. (T11)
- 6 Ob 77/05z
Auch; Beisatz: Eine Bank ist grundsätzlich verpflichtet, die diskrete Auszahlung hoher Geldbeträge zu ermöglichen; der Vorwurf fehlender Sichtschutzeinrichtungen kann nur nach einer entsprechenden Güterabwägung näher geprüft werden. (T12)
- 1 Ob 112/05k
Auch; nur T1; Beisatz: Daraus kann allerdings nicht abgeleitet, werden, dass die „Kaufabsicht" unabdingbare Grundvoraussetzung für das Entstehen vorvertraglicher Schutz- und Sorgfaltspflichten sein soll. (T13)
- 2 Ob 158/06h
Auch; nur T1
- 3 Ob 252/07s
Auch; nur T1; Beisatz: Verpflichtung einer Bank, bei Barauszahlung höherer Beträge an Kunden Gefahrenquellen auszuschalten. (T14)
Veröff: SZ 2007/207
- 1 Ob 55/09h
Vgl auch; Beisatz: Es besteht eine im öffentlichen Recht begründete Sonderbeziehung eines verkehrssicherungspflichtigen Rechtsträgers zu einem Geschädigten, der ein öffentliches Gebäude betritt, um eine dort untergebrachte, im hoheitlichen Bereich agierende Dienststelle in Anspruch zu nehmen. (T15)
Beisatz: Die im öffentlichen Recht begründete Verkehrssicherungspflicht ist einer (vor-)vertraglichen gleichzuhalten. (T16)
Bem: Siehe auch RS124690. (T17)
- 7 Ob 250/10f
Auch
- 7 Ob 95/11p
Auch; nur T1
- 1 Ob 62/11s
Auch; Beisatz: Hier: Seilrutsche auf einer Autobahnraststation. (T18)
- 7 Ob 151/12z
Entscheidungstext OGH 26.09.2012 7 Ob 151/12z
nur T1; Beisatz: Hier: Stehtisch in Bäckerei. (T19)
- 7 Ob 242/13h
Entscheidungstext OGH 26.02.2014 7 Ob 242/13h
Auch; Beisatz: Hier: Haftung eines Gastwirts. (T20)
- 7 Ob 67/14z
Entscheidungstext OGH 21.05.2014 7 Ob 67/14z
Vgl auch; Beisatz: Hier: Sturz eines Kunden bei Glatteis auf Tankstelle – Prozess gegen jene Firma, die im Auftrag des Tankstellenpächters den Winterdienst übernahm. (T21)
- 3 Ob 160/14x
Entscheidungstext OGH 19.11.2014 3 Ob 160/14x
Auch
- 6 Ob 180/14k
Entscheidungstext OGH 27.05.2015 6 Ob 180/14k
Auch; Beis wie T2
- 10 Ob 53/15i
Entscheidungstext OGH 22.10.2015 10 Ob 53/15i
Auch; Beisatz: Sturz aufgrund einer Lacke im Supermarkt. (T22)
- 2 Ob 113/16f
Entscheidungstext OGH 05.08.2016 2 Ob 113/16f
Auch; nur T1; Veröff: SZ 2016/73
- 1 Ob 143/16k
Entscheidungstext OGH 30.08.2016 1 Ob 143/16k
nur T1; Beisatz: Hier: Sturz auf vereister Stelle vor einer Autowaschbox. (T23)
- 1 Ob 158/16s
Entscheidungstext OGH 27.09.2016 1 Ob 158/16s
Beis wie T20
- 6 Ob 94/16s
Entscheidungstext OGH 27.02.2017 6 Ob 94/16s
Auch; nur T1
- 5 Ob 89/17z
Auch; nur T1
- 9 Ob 58/18x
Auch; nur T1