Norm
ABGB §94Rechtssatz
Wenn eine Ehe durch Teilurteil rechtskräftig (aus beiderseitigem Verschulden) geschieden wurde, kann der Unterhalt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr nach der für die aufrechte Ehe geltenden gesetzlichen Bestimmungen - denen entsprechende Pflichten des alimentationsbedürftigen Gatten gegenüberstehen - verlangt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0009504Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.05.2021