Norm
ABGB §1304 BIIIaRechtssatz
Verschuldensteilung 1 : 3 zu Gunsten des verletzten mitfahrenden Zulassungsbesitzers, der gemeinsam mit dem Lenker das als Motorfahrrad zugelassene Kraftfahrzeug so wesentlich veränderte, daß es eine Fahrgeschwindigkeit von 90 - 95 km/h erreichte, daher nur mit Lenkerberechtigung im Sinne des § 65 Abs 1 Z 1 KFG für die Gruppe A gelenkt werden durfte und der dieser Kraftfahrzeug dennoch dem unberechtigten Lenker überließ.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Kfz PkwEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0026918Dokumentnummer
JJR_19780712_OGH0002_0080OB00105_7800000_001