RS OGH 1978/7/26 10Os86/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.07.1978
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Norm

StGB §146 A1
StGB §146 A3

Rechtssatz

Anders als beim Scheck ist die Deckung im Zeitpunkt der Ausstellung und Begebung beim Wechsel nicht wesensmäßig. Von einem Wechsel wird die erst spätere zeitgerechte Honorierung erwartet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0094019

Dokumentnummer

JJR_19780726_OGH0002_0100OS00086_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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