Norm
ZPO §503 Z4 E4c7Rechtssatz
Die Beurteilung dessen, was eine Partei unter den gegebenen Umständen tun oder annehmen hätte sollen, ist anders als die Frage, was sie tatsächlich getan oder angenommen hat, eine Rechtsfrage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0043594Dokumentnummer
JJR_19780727_OGH0002_0010OB00634_7800000_002