RS OGH 1978/8/23 6Ob697/78, 7Ob604/85 (7Ob605/85), 9Ob22/06k

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Veröffentlicht am 23.08.1978
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Norm

EO §389 I
EO §389 VB

Rechtssatz

In der Regel wird über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung lediglich auf Grund der von der gefährdeten Partei beigebrachten Bescheinigungsmittel entschieden, ohne ihrem Gegner das rechtliche Gehör zu gewähren. Diesem steht dafür in einem solchen Falle das Recht des Widerspruches nach § 397 Abs 1 EO zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0005415

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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