Norm
EO §65 BRechtssatz
Wenn das Erstgericht die Hemmung des angefochtenen Beschlusses des Rekursgerichtes, mit welchem dieses der Antragstellerin eine Sicherheit auferlegt hatte, aussprach, ist der Antragsgegener, dem die einstweilige Verfügung entgegen der Anordnung des Rekursgerichtes vor Sicherheitsleistung zugestellt wurde, rekurslegitimiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0002191Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.09.2014