RS OGH 1978/8/23 2Ob549/78

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Veröffentlicht am 23.08.1978
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Norm

EO §65 B
EO §390 Abs2 V
EO §390 Abs2 VI

Rechtssatz

Wenn das Erstgericht die Hemmung des angefochtenen Beschlusses des Rekursgerichtes, mit welchem dieses der Antragstellerin eine Sicherheit auferlegt hatte, aussprach, ist der Antragsgegener, dem die einstweilige Verfügung entgegen der Anordnung des Rekursgerichtes vor Sicherheitsleistung zugestellt wurde, rekurslegitimiert.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 549/78
    Entscheidungstext OGH 23.08.1978 2 Ob 549/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0002191

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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