RS OGH 1978/9/5 3Ob612/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.09.1978
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Norm

EO §156 I
EO §156 IIC

Rechtssatz

Durch die Versteigerung wird immer nur das Eigentum an der Liegenschaft und erst damit an den festverbundenen Teilen wie Gebäuden übertragen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0002768

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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