Norm
EO §394Rechtssatz
Beim echten Schadenersatz fehlt ein Leistungsaustausch. Wer einen solchen Schadenersatz gewährt, leistet nicht deshalb, weil er vom Schadenersatzempfänger eine Lieferung oder sonstige Leistung empfangen hat oder empfangen will, sondern aus anderen Gründen. Es kommt allerdings nicht auf die Bezeichnung der Leistung, sondern auf die rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge des Vorganges im Einzelfall an. (Hier wurde in der Leistung des Entschädigungsbetrages nach § 394 EO keine umsatzsteuerpflichtige Leistung gesehen).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0005745Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.11.2015