Norm
ABGB §154 GRechtssatz
Im Ehelichkeitsbestreitungsprozeß ist eine Interessenkollision zwischen dem beklagten Kind und seiner Mutter und gesetzlichen Vertreterin zu bejahen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0048115Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.08.2020