RS OGH 1978/9/7 6Ob707/78, 6Ob702/79, 3Ob639/80, 3Ob522/81, 8Ob646/90, 4Ob72/18v, 6Ob7/20b

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Veröffentlicht am 07.09.1978
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Norm

ABGB §154 G
ABGB §271

Rechtssatz

Im Ehelichkeitsbestreitungsprozeß ist eine Interessenkollision zwischen dem beklagten Kind und seiner Mutter und gesetzlichen Vertreterin zu bejahen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0048115

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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