Norm
ABGB §1497 IRechtssatz
Den eigentlichen Unterbrechungsgrund stellt nicht die Klage sondern das dem Kläger günstige Urteil dar. Eine Unterbrechung tritt daher nicht ein, wenn das Klagebegehren abgewiesen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0034655Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.04.2022