Norm
ABGB §1497 IRechtssatz
Bei teilbaren Verbindlichkeiten hat eine Teilklage nicht die Kraft, die Verjährung über diesen Teil hinaus zu unterbrechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0034534Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.11.2012