Norm
AKIB Art6 Abs2 Z2Rechtssatz
Dem Versicherten steht im Fall vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung nach Art 6 Abs 2 Z 2 AKIB der Beweis mangelnder Kausalität nicht grundsätzlich offen. Nur wenn von vornherein feststeht, daß die Anzeigenerstattung auf keinen Fall zu einem anderen Ergebnis der Aufklärung geführt hätte, könnte bei ihrer Unterlassung die Leistungspflicht des Versicherers aufrecht bleiben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0081283Dokumentnummer
JJR_19780907_OGH0002_0070OB00042_7800000_001