Norm
EO §151Rechtssatz
Die Grundfläche, auf welcher ein Haus steht, einschließlich der an das Haus unmittelbar angrenzenden und ihm dienenden Fläche kann nicht als gesondertes "Grundstück" iSd § 151 Abs 1 EO angesehen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0003089Dokumentnummer
JJR_19780912_OGH0002_0030OB00133_7800000_001