Norm
EO §156 Abs2 IRechtssatz
Es liegt nicht im Ermessen des Exekutionsgerichtes, ob es die Übergabe der Liegenschaft an den Ersteher im Sinne des § 156 Abs 2 EO durch einen Vollstrecker vornehmen läßt oder nicht. Die zwangsweise körperliche Übergabe einer Liegenschaft kommt dann nicht in Betracht, wenn der Verpflichtete die Liegenschaft rechtzeitig räumt oder der Ersteher als einstweiliger Verwalter sich schon im Besitz der Liegenschaft befindet und keine weiteren Vorkehrungen wegen Räumung der Liegenschaft durch den Verpflichteten erforderlich sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0002885Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012