RS OGH 1978/9/12 3Ob115/77

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Veröffentlicht am 12.09.1978
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Norm

EO §156 Abs2 I
EO §156 Abs2 V
EO §349 E

Rechtssatz

Es liegt nicht im Ermessen des Exekutionsgerichtes, ob es die Übergabe der Liegenschaft an den Ersteher im Sinne des § 156 Abs 2 EO durch einen Vollstrecker vornehmen läßt oder nicht. Die zwangsweise körperliche Übergabe einer Liegenschaft kommt dann nicht in Betracht, wenn der Verpflichtete die Liegenschaft rechtzeitig räumt oder der Ersteher als einstweiliger Verwalter sich schon im Besitz der Liegenschaft befindet und keine weiteren Vorkehrungen wegen Räumung der Liegenschaft durch den Verpflichteten erforderlich sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0002885

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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