RS OGH 1978/9/12 11Os92/78

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Veröffentlicht am 12.09.1978
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Norm

StGB §70
StGB §130

Rechtssatz

Es ist nur Annahme der Gewerbsmäßigkeit nicht nötig, daß der Täter sich im Tatzeitpunkt die Umstände vor Augen hält, die sein Handeln als gewerbsmäßig qualifizieren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0092569

Dokumentnummer

JJR_19780912_OGH0002_0110OS00092_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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