Norm
WEG 1975 §25Rechtssatz
Die vom Wohnungseigentumsorganisator überflüssigerweise vorgenommene, nur zu weiteren Verzögerungen führende Zweiteilung des Verbücherungsvertrages, widerspricht schon grundsätzlich dem gesetzlichen Anspruch der WEB auf unverzügliche Urkundenerrichtung und unverzügliche Einverleibung ihres Wohnungseigentums. Es begründet jedenfalls Säumnis des Wohnungseigentumsorganisators, wenn der dem WEB in der Folge bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung in erster Instanz keinen Vertrag, welcher die Begründung des Wohnungseigentums beinhaltet, anbietet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0083012Dokumentnummer
JJR_19780913_OGH0002_0010OB00755_7700000_003