Norm
ABGB §140 AbRechtssatz
Auch wenn das Kind während der Woche in einem Internat untergebracht ist und sich nur an Wochenenden, zu den Feiertagen oder während der Ferien bei dem unterhaltspflichtigen Elternteil befindet, er aber tatsächlich Leistungen zur Betreuung des Kindes wie etwa Sorge für die Kleidung und die Wäsche erbringt, leistet er einen vollen Beitrag zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0047434Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.03.2021