Norm
StGB §297Rechtssatz
Ob eine Verleumdung vorliegt, ist nach dem Wortlaut und Sinn der betreffenden Äußerung im Zusammenhang mit dem sonstigen Aussageinhalt und Anzeigeninhalt und unter Berücksichtigung aller Begleitumstände zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0096720Dokumentnummer
JJR_19780919_OGH0002_0110OS00108_7800000_002