RS OGH 1978/9/19 11Os111/78

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Veröffentlicht am 19.09.1978
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Norm

StGB §15 D

Rechtssatz

Befindet sich das Gut, das der Täter stehlen will, wohl innerhalb der Firmenräumlichkeiten, aber nie am Ort der Nachsuche, wo es der Täter erwartet hat, liegt tauglicher Versuch vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0089987

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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