Norm
UWG §28Rechtssatz
Wenn nach der Art der Problemstellung weder ein zielbewußtes Handeln der Einsender erforderlich ist, noch es Kriterien für die Bewertung der eingesendeten Lösung geben kann, ist trotz Einschaltung einer Jury der Gewinn weitergehend vom Zufall abhängig, sodaß ein Verstoß gegen § 28 UWG vorliegt (Kleine Zeitung - Preisausschreiben: "Gestaltung der persönlichen Kleinen Traumstadt").
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0079700Dokumentnummer
JJR_19780926_OGH0002_0040OB00356_7800000_001