Norm
StVO §12 Abs2 2Rechtssatz
Hat sich der Lenker eines Gelenksautobusses von der Möglichkeit gefahrlosen Einbiegens überzeugt, das Einbiegemanöver dementsprechend begonnen und dieses nur wegen querender Fußgänger unterbrochen, muß er nicht von vornherein in Rechnung stellen, daß sich ein anderer Verkehrsteilnehmer mit seinem Fahrzeug derart neben dem Autobus aufstellt, daß es bei der Fortsetzung des Einbiegemanövers beschädigt werden könnte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0074222Dokumentnummer
JJR_19780927_OGH0002_0080OB00156_7800000_001