Norm
StPO §330 Abs2Rechtssatz
Einschränkende Zusätze zur bejahten Hauptfrage, die nicht mehr erkennen lassen, ob die Mehrheit der Geschwornen die Schuldfrage ohne die in Rede stehende Beschränkung - die einer ausreichenden Individualisierung der Tat entgegensteht - bejaht hat oder nicht, machen den Wahrspruch undeutlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0100789Dokumentnummer
JJR_19780929_OGH0002_0130OS00108_7800000_003