RS OGH 1978/10/3 4Ob559/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.10.1978
beobachten
merken

Norm

WEG 1975 §24
WEG 1975 §29 Abs2 Z2

Rechtssatz

Die Gläubigereigenschaft des Wohnungseigentumsorganisators ist auf unmittelbare Ansprüche aus dem Titelgeschäft, das die Stellung eines Wohnungsorganisators im konkreten Fall begründet, nicht aber auf andere, wenn auch damit tatsächlich zusammenhängende, oder gar nur auf mögliche und in Zukunft allenfalls entstehende Ersatzansprüche abzustellen. Der unmittelbare Anspruch aus dem Titelgeschäft geht aber im wesentlichen auf Zahlung des Kaufpreises für den Grund und der Kosten für die Bauführung.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 559/78
    Entscheidungstext OGH 03.10.1978 4 Ob 559/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0083302

Dokumentnummer

JJR_19781003_OGH0002_0040OB00559_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten