RS OGH 1978/10/5 12Os54/78, 15Os6/90

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Veröffentlicht am 05.10.1978
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Norm

FinStrG §33 Abs2 lita
FinStrG §35 Abs1
FinStrG §38 Abs1 lita

Rechtssatz

Trotz des - im vorliegenden Fall - gegebenen wirtschaftlichen Zusammenhanges zwischen dem Schmuggel nach § 35 Abs 1 FinStrG und der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG durch Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer stehen diese Delikte im Verhältnis echter Realkonkurrenz. Eine Aufrechnung verkürzter Abgabenbeträge kommt nicht in Betracht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0087046

Dokumentnummer

JJR_19781005_OGH0002_0120OS00054_7800000_007
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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