Norm
AngG §23 IBRechtssatz
Für die Beurteilung, wie lange das Dienstverhältnis gedauert hat, ist der rechtliche Beginn des Dienstverhältnisses - und nicht der Zeitpunkt der tatsächlichen Arbeitsaufnahme - sowie der Tag, mit dem die Kündigungsfrist abgelaufen war, maßgebend.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Dauer, Abfertigung, Angestellte, Berechnung, Bemessung, Einrechnung, Anrechnung, Dienstleistung, Höhe, Umfang, Ausmaß, Anfang, Ende, Beendigung, Auflösung, FristEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0028413Dokumentnummer
JJR_19781010_OGH0002_0040OB00072_7800000_001