Norm
ZPO §1 Ah1Rechtssatz
Die Republik Österreich ist als Trägerin von Rechten und Pflichten im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung ein einheitliches Rechtssubjekt ohne Rücksicht auf die Aufgliederung in einzelne Ressorte oder Ämter.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0035171Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.04.2019