RS OGH 1978/10/11 8Ob539/78, 3Ob9/92, 9ObA87/04s, 9ObA124/18b

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Veröffentlicht am 11.10.1978
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Norm

ZPO §1 Ah1

Rechtssatz

Die Republik Österreich ist als Trägerin von Rechten und Pflichten im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung ein einheitliches Rechtssubjekt ohne Rücksicht auf die Aufgliederung in einzelne Ressorte oder Ämter.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0035171

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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