Norm
DHG §2Rechtssatz
Grobe Fahrlässigkeit, die eine Mäßigung des Ersatzanspruches des Rechtsträgers ausschließt, ist im Sinne der Judikatur zum DHG zu verstehen und setzt eine außergewöhnliche und auffallende Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0054606Dokumentnummer
JJR_19781011_OGH0002_0010OB00028_7800000_002