Norm
ABGB §1324Rechtssatz
Die für ein Schadensereignis kausale Übermüdung eines Kraftfahrers beruht jedenfalls auf grober Fahrlässigkeit, wenn der Kraftfahrer die Unglücksfahrt antritt oder fortsetzt, obgleich ihm bewußt ist oder bewußt sein muß, daß er infolge seiner Übermüdung die erforderliche Fahrtüchtigkeit nicht aufweist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0030636Dokumentnummer
JJR_19781012_OGH0002_0070OB00054_7800000_001